Gas-Grundversorgung (GasGVV)
Die GasGVV regelt die Allgemeinen Bedingungen für alle Grundversorgungsverträge im Sinne des § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Weiter gelten die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Merzig GmbH zu den "Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)"
Die Stadtwerke Merzig GmbH sind im Netzgebiet der Netzwerke Merzig GmbH Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG. In dieser Eigenschaft sind wir verpflichtet, Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen.
Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG sowie zur Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.
gültig ab 01.01.2021
Grundpreis | Arbeitspreis | |||||
netto | brutto | netto | brutto | |||
Kleinverbrauchstarif | €/Monat | 1,50 | 1,79 | ct/kWh | 9,37 | 11,15 |
Grundpreistarif (günstig bei einem Verbrauch | €/Monat | 5,30 | 6,31 | ct/kWh | 6,97 | 8,29 |
Grundversorgungstarif Vollversorgung mit Gasheizung | €/Monat | 11,85 | 14,10 | ct/kWh | 6,08 | 7,24 |
Bei gewerblicher Erdgasverwendung ausschließlich zu Produktionszwecken, bei Gasanlagen, deren Nennwärmebelastung 200 kW übersteigt bzw. deren jährlicher Erdgasbezug über 100.000 kWh liegt, erteilen wir Preisauskünfte auf Anfrage.
Die Gaspreise enthalten die Energiesteuer, deren Höhe sich aus § 2 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) ergibt, zzt. 0,55 Cent/kWh (netto). Ferner enthalten die Gaspreise Konzessionsabgaben, die an die Kreisstadt Merzig abgeführt werden sowie den CO2-Preis. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992, zuletzt geändert am 10. November 2001, bei Gaslieferungen ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,61 Cent/kWh, bei sonstigen Tariflieferungen 0,27 Cent/kWh und bei den Sonderpreisregelungen 0,03 Cent/kWh (netto). Die Bruttoendpreise beinhalten die Umsatzsteuer von zzt. 19 %.
Der Gasverbrauch wird am Ende des Abrechnungszeitraumes am Gaszähler des Kunden in Kubikmeter abgelesen und nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 Gasabrechnung, in der jeweils gültigen Fassung, in kWh umgerechnet. Mit dem Umrechnungsfaktor wird der Verbrauch in m3 (Kubikmeter) in die Abrechnungseinheit kWh (Kilowattstunde) umgerechnet.
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