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Informationen zur Energiemarktsituation

Am 30. März 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorsorglich die Frühwarnstufe im Rahmen des Notfallplan Gas ausgerufen. Am 23. Juni 2022 ist nun die Ausrufung der Alarmstufe erfolgt. Die SoS-VO (Europäische Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung) sieht im Falle von drohenden Versorgungsengpässen drei Krisenstufen vor:

  • 1. Frühwarnstufe (Frühwarnung) – ausgerufen am 30.03.2022
    Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.
  • 2. Alarmstufe (Alarm) - ausgerufen am 23.06.2022
    Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
  • 3. Notfallstufe (Notfall)
    Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen.
     

Das Eintreten der einzelnen Krisenstufen ist abhängig vom Schweregrad der Störung, den erwarteten ökonomischen und technischen Auswirkungen und der Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene. Die Stufen müssen nicht nacheinander ausgerufen werden. Je nach Schweregrad kann auch sofort die Alarm- oder Notfallstufe festgestellt werden. 

FAQ

Infos zur Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme

 Alles was Sie als Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Merzig GmbH zum Thema Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme wissen sollten, erfahren Sie hier. 

Musterrechnung nach EnSikuMaV

Nach der Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sind wir verpflichtet darzustellen, wie sich der Gasverbrauch und die Kosten bei der Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad verhalten. 

Aktuelle Meldungen der Stadtwerke Merzig GmbH

Im Folgenden finden Sie die unsere Pressemitteilungen zum Thema Versorgungssicherheit und Krisenplan: 

Sie möchten weitere Informationen zur aktuellen Lage?

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht täglich (Mo. - Fr.) Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland. 

Hier geht´s zur Website der BNetzA

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