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Häufige Fragen und Antworten zur aktuellen Situation

Ukraine-Krise: Was sind die aktuellen Entwicklungen und welche Auswirkungen haben sie auf die Energieversorgung in Deutschland?

Durch die Pipeline Nord Stream 1 fließt kein Gas mehr nach Deutschland und Europa. Die Versorgungssituation ist angespannt, die Bundesregierung kann eine weitere Verschlechterung nicht ausschließen. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Gasnetzbetreibern. Derzeit gilt noch immer die Alarmstufe des Notfallplans Gas. Bei einer weiteren Verschlechterung kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. 

Die Versorgung mit Gas ist zwar aktuell gewährleistet, aber es müssen kontinuierlich Gasmengen zu den aktuell exorbitant hohen Preisen am Markt gekauft werden, um die Versorgung für die nächsten beiden Winter zu sichern. Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucher, dass jetzt dringend Gas eingespart werden muss. Parallel arbeiten viele Stellen daran, die Versorgungssituation bis zum Ende der anstehenden Heizperiode möglichst gut abzusichern. Um den größten deutschen Erdgasimporteur zu stützen, hat der Bund Uniper übernommen. Das Unternehmen war auf Grund der Situation wirtschaftlich in Not geraten. In der Folge wurde die angekündigte Gasbeschaffungsumlage zum 1. Oktober gekippt. An der angekündigten Gas-Speicherumlage und an der erhöhten Bilanzierungsumlage ändert sich nichts. Ebenfalls ab 1. Oktober greift die temporäre Senkung der Umsatzsteuer für Gas von 19 auf 7 Prozent. Der Bund hat außerdem eine Gaspreisbremse beschlossen, dessen genaue Umsetzung derzeit noch diskutiert wird. 

Welche staatlichen Abgaben gelten denn nun seit 1. Oktober für den Gaspreis?

Für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. April 2024 wird die Gasspeicherumlage erhoben. Bis zum Ende des Jahres beträgt sie 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto. Dazu kommt die Bilanzierungsumlage. Diese gibt es schon seit 2021, aber sie betrug bisher 0 Cent. Seit 1. Oktober beträgt sie für Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto. Insgesamt machen die Umlagen zum Stichtag eine Erhöhung um 0,629 Cent pro Kilowattstunde netto aus. Um die betroffenen Gaskundinnen und -kunden zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas beschlossen. Sie ist zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent gefallen. 

Was bedeutet die „Alarmstufe“?

Die Alarmstufe ist die zweite von insgesamt drei Eskalationsstufen des „Notfallplans Gas BRD“. In der Alarmstufe beobachtet die Bundesregierung in Abstimmung mit Gasversorgern und Betreibern der Gasleitungen und Gasspeicher die Gasversorgungslage genau. Mit der Alarmstufe erhöhen sich die Informationspflichten der Gasnetzbetreiber an die Bundesnetzagentur: Die Unternehmen sind jetzt verpflichtet, engmaschig aktuelle Daten wie Gasfluss, Netzkapazitäten und den Zugriff auf Speicher an die Bundesnetzagentur zu melden. So behält die Politik gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft die Lage genau im Auge.

Weiterhin kümmern sich Marktakteure weitgehend selbstständig um die Entspannung der Lage. Wenn jedoch die Unternehmen wirtschaftlich stark unter Druck geraten, kann die Bundesregierung tätig werden, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zu den möglichen Hilfen zählen Neuerungen aus dem Energiesicherungsgesetz. Sollte es zu einer schlechteren Versorgungslage, etwa durch einen völligen Lieferstopp der russischen Gaslieferungen kommen, kann die Bundesregierung die dritte Stufe des Notfallplans Gas ausrufen.

Die Alarmstufe ermöglicht es zudem der Bundesregierung, weitere Schritte einzuleiten: Am 8. Juli hat das Ersatzkraftwerkbereithaltungsgesetz den Bundesrat passiert. Jetzt können Öl- und Kohlekraftwerke aus der Reserve wieder für die Stromproduktion in Betrieb genommen werden. Infolgedessen können frei werdende Gasmengen in die Speicher fließen, anstatt für die Stromerzeugung eingesetzt zu werden.

Seit dem 23. Juni gilt die Alarmstufe. Am 30. März hatte die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die Frühwarnstufe.

Wann tritt die Notfallstufe in Kraft?

Formal muss das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Notfallstufe ausrufen. Das kann notwendig werden, wenn eine Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt. Eine Ursache könnte sein, dass die russischen Lieferungen vollständig ausfallen oder weiter eingeschränkt werden.

Was passiert, wenn die Notfallstufe in Kraft tritt?

In der Notfallstufe kann der Staat umfangreich in die Gasversorgung und -verteilung eingreifen. Das Ziel ist dann, die Belieferung geschützter Kunden zu gewährleisten – dazu zählen Privathaushalte, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen. Die Bundesnetzagentur wird in dieser Stufe als Bundeslastverteiler tätig und übernimmt hoheitliche Pflichten. Dazu zählt auch die Anordnung zu Abschaltungen im Gasnetz. In diesem Fall kommen jene Abschaltreihenfolgen zum Tragen, die seit Eintreten der Frühwarnstufe nach Kriterien der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. Das ist im Notfallplan Gas so geregelt: Industriebetriebe mit großem Gasbedarf müssen mit Inkrafttreten der Frühwarnstufe Einsparpotenziale benennen. Das kann der Umstieg auf andere Energieformen sein, die Reduzierung der Leistung einzelner Aggregate oder das Schließen ganzer Betriebsteile. Aufgabe des örtlichen Gasnetzbetreibers ist es, anhand von Kriterien der Bundesnetzagentur eine Abschaltreihenfolge festzulegen.

Weshalb wurde die Frühwarnstufe ausgerufen?

Die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas wurde am 30. März ausgerufen, weil eine zukünftige Unterversorgung mit Gas möglich schien. Zuvor hatte der russische Energiekonzern Gazprom angekündigt, Zahlungen nur noch in Rubel zu akzeptieren. Diese Ankündigung betraf etwa die Hälfte der deutschen Gasimporte und ist nicht mit den Sanktionen gegen Russland vereinbar.

Einen besonders hohen Stellenwert nimmt im Notfallplan Gas die sichere Versorgung geschützter Kunden ein. Für Privathaushalte, Krankenhäuser und andere schützenswerte Einrichtungen muss die Erdgasversorgung immer gewährleistet sein. Mit Eintreten der Frühwarnstufe waren Betreiber der Gasnetze deshalb dazu verpflichtet, konkrete Einsparpotenziale in ihrem Netzgebiet zu ermitteln. Eine Möglichkeit ist die Abschaltung großer industrieller Verbraucher, die auf andere Energieformen umsteigen, ihre Leistung reduzieren oder Betriebsteile abschalten können. Unter Kriterien der Bundesnetzagentur haben Gasversorgungsunternehmen in Zusammenarbeit mit den Geschäftskunden Abschaltreihenfolgen erarbeitet. Ruft die Bundesnetzagentur als oberste Behörde (Aufgabe: „Bundeslastverteiler“) die Notfallstufe als dritten Krisenstufe aus, können Abschaltungen in der erarbeiteten Reihenfolge vorgenommen werden.

Wie ist die Versorgung mit Erdgas in Krisen bundesweit geregelt?

Es gibt ein europäisches Sicherungssystem, das in Deutschland über den „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ greift. Dieser ermöglicht es den deutschen Behörden, in drei Krisenstufen tätig zu werden. 

1. Frühwarnstufe 
2. Alarmstufe 
3. Notfallstufe 

Die Stufen bieten der Bundesregierung verschiedene Möglichkeiten, in die Gasversorgung einzugreifen. Das sind: Rückgriff auf Speicher, Bezug aus alternativen Lieferquellen, Wechsel auf andere Energieträger oder vertragliche Abschaltvereinbarungen mit der Industrie. Erst in der Notfallstufe übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und kann Leistungsreduzierungen und die Abschaltung industrieller Abnehmer anordnen. Ziel ist es dann, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden zu versorgen. 

Wie funktionieren die neuen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme?

Mit den Preisbremsen sollen die Folgen der gestiegenen Energiekosten für Haushalte und kleinere Unternehmen gedämpft werden. Die Entlastungen sollen ab März 2023 gelten und dann auch rückwirkend für Januar und Februar geltend gemacht werden. Die Preisbremsen sind befristet bis zum 30. April 2024. In diesem Zeitraum übernimmt der Bund einen Teil der stark gestiegenen Strom- und Heizkosten. Verbraucher zahlen für Strom, Gas und Wärme höchstens einen gedeckelten Verbrauchspreis pro Kilowattstunde für ihren Grundbedarf. Dieser entspricht 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für darüber hinaus gehenden Verbrauch gelten die Preise der Energieversorger. So wird sichergestellt, dass ein Sparanreiz trotz der Hilfen erhalten bleibt.

Bei Gas liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern. Bei Wärme gilt eine Preisgrenze von 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Bei Tarifen, die darüber liegen, zahlt der Bund den Restbetrag. Das gilt für 80 Prozent des Jahresbedarfs (Basis für die Berechnung ist der historische Verbrauch, der für die Berechnung des Abschlags herangezogen wurde, der im September 2022 galt). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch zahlen Energiekundinnen und -kunden den aktuellen Arbeitspreis ihres persönlichen Tarifs und Lieferanten. Der Preisdeckel ändert nichts daran, dass Gas knapp ist; deshalb halten wir einen Sparanreiz für wichtig und richtig.

Bei Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto, auch für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für Mengen, die diesen Verbrauch übersteigen, zahlen private Verbraucherinnen und Verbraucher den vom Versorger festgelegten Preis ihres Tarifs.

Wie bekomme ich die Entlastungen?

Die Preisbremsen werden von uns automatisch an alle Kundinnen und Kunden weitergegeben. Sie erhalten von uns bis spätestens Ende Februar einen neuen Abschlagsplan, der den in der Jahresrechnung mitgeteilten Abschlagsplan ersetzt. Da das Gesetz ab März 2023 greift und dann bereits der Februarabschlag angefordert wurde, ist im Märzabschlag die Korrektur des Februarabschlags berücksichtigt. Ab April gelten dann die, auf dem Niveau der subventionierten Tarife, kalkulierten Abschläge.

Wer die Energiekosten in einem Mehrfamilienhaus über Vermieter oder Hausverwaltung bezahlt, erhält die Entlastungen ebenfalls. Diese müssen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergegeben werden. 

Bedeutet die Missbrauchskontrolle bei den Preisbremsen, dass Energieversorger ihre Preise 2023 nicht mehr erhöhen dürfen?

Nach wie vor dürfen Energieversorger ihre gestiegenen Kosten für die Beschaffung von Gas und Strom in ihren Preisen weitergeben. Somit sind Preissteigerungen zulässig, wenn sie durch gestiegene Kosten bei den Versorgern begründet sind. Das ist rechtlich gesehen gemäß Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schon immer so. Mit der neuen Regelung dreht sich jetzt die Beweislast um, wodurch Energieversorger die Gründe für Erhöhungen auf Nachfrage der Bundesbehörde vorlegen müssen. 

Bei den Stadtwerke Merzig kaufen wir langfristig risikoarm in Tranchen ein. Deshalb schlagen die horrenden Preissteigerungen an den internationalen Energiemärkten erst mit großem Zeitverzug und nicht voll auf unsere Endkundenpreise durch. Zudem tun wir weiterhin alles, um unserer Kundschaft möglichst niedrige Preise bieten zu können. Die verschärfte Missbrauchskontrolle, die im Zusammenhang mit den Strom- und Gaspreisbremsen kommt, begrüßen wir ausdrücklich – wie andere seriöse Anbieter auch. Sie soll Preiserhöhungen unterbinden, die sich nicht durch gestiegene Beschaffungskosten rechtfertigen lassen – also ungerechtfertigt oder missbräuchlich sind. Mitnahmeeffekte von „schwarzen Schafen“ der Branche sollen so ausgeschlossen werden. 

Was ist der Strompreisdeckel der EU?

EU-Strompreisdeckel und Übergewinnabgabe für Unternehmen der fossilen Energien

Die Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung abzuschöpfen und an die Endverbraucher umzuverteilen. Denn Betreiber günstiger Anlagen konnten zuletzt durch das Merit-Order-Prinzip sehr hohe Erlöse erzielen.

Die Konzerne müssten einen Teil der Gewinne abführen, die jetzt ungewöhnlich hoch ausfallen. Über diese Abgabe sollen Haushalte und Unternehmen entlastet werden.

Bei der Finanzierung der Strompreisbremse wird das abgeschöpfte Geld genutzt.

Welche staatlichen Hilfen gab es bereits gegen die gestiegenen Energiekosten?

Dezemberhilfe 2022

Die Dezemberkosten aller Gas- und Wärmekunden hat der Bund übernommen.

Für den Monat Dezember haben wir Ihnen deshalb keinen Abschlag berechnet, die genaue Verrechnung mit dem Entlastungsbetrag, den der Bund übernimmt, weisen wir in der Jahresendabrechnung transparent ais.

Falls Sie versehentlich überwiesen haben, wird Ihnen die Entlastungszahlung vom Bund trotzdem gutgeschrieben.

Der Entlastungsbetrag, den der Bund für Sie übernimmt, wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel ermittelt. Es gilt:

  • Ein Zwölftel ihres prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit
  • Ihrem Bruttoarbeitspreis im Monat Dezember
  • plus ein Zwölftel Ihres Bruttogrundpreises

Mieterinnen und Mieter, die ihren Gasvertrag nicht direkt mit uns geschlossen haben, erhalten ebenfalls die Dezember-Entlastung – über die jährliche Heizkostenabrechnung ihres Vermieters. Dazu haben Vermieter ein Jahr Zeit, doch über die Höhe der voraussichtlichen Entlastung müssen sie im Monat Dezember 2022 informieren.

Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas

Seit dem 1. Oktober gilt eine reduzierte Mehrwertsteuer auf den Gaspreis (7 anstelle von 19 Prozent) bis zum 31. März 2024.

Weshalb kann der Gesetzgeber neue Umlagen mit meinem Gaspreis erheben?

Auch, wenn sie jetzt hinfällig ist: Die gesetzliche Grundlage für die Gasbeschaffungsumlage findet sich im Energiesicherungsgesetz Paragraf 26. Darin ist geregelt, dass die Bundesregierung per Verordnung die Einführung einer Gasumlage bestimmen kann – unter der Voraussetzung, dass in Deutschland eine Störung der Gasversorgung vorliegt; und Unternehmen der Gasversorgung staatliche Unterstützung benötigen, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Die Verordnung ist am 9. August 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 1. April 2024. 

Die Speicherumlage ist im Energiewirtschaftsgesetz Paragraf 35 festgelegt. Mit dem Geld werden die Kosten gedeckt, die für das zusätzliche Erdgas zum Befüllen der Gasspeicher anfallen: Wenn die gesetzlichen Füllstandsvorgaben nicht allein durch den Markt erreicht werden, muss Trading Hub Europe (THE) zusätzliche Mengen einkaufen. Als Marktgebietsverantwortlicher ist THE gesetzlich dazu verpflichtet. 

Was passiert mit dem Geld aus der Speicherumlage?

Die Gasspeicherumlage wurde am 18.08.2022 bekanntgegeben: Sie beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto.

Die Gasspeicher dienen der Versorgungssicherheit. Im Winter wird deutlich mehr Gas benötigt, als importiert werden kann. Der Ausgleich erfolgt über die eingespeicherten Mengen. Wegen des kalten Winters 2021 waren die Speicher kaum noch gefüllt. Außerdem befand sich der größte europäische Speicher bis vor kurzem im Besitz der Gazprom. Diese hat ihre Speicher überhaupt nicht befüllt. Ziel ist es nun, die gesetzlich vorgegebenen Füllstände zu erreichen. Mit dieser Aufgabe ist die Trading Hub Europe beauftragt. Die Kosten für den Einkauf der erforderlichen Gasmengen werden über die Speicherumlage auf alle Kunden verteilt. Den Mindestwert der Speicherstände hat der Gesetzgeber genau festgelegt: zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober 85 Prozent und zum 1. November 95 Prozent.

Was ist die Bilanzierungsumlage und was hat die mit der aktuellen Gassituation zu tun?

Die Bilanzierungsumlage gibt es schon seit 2015 – sie lag zuletzt bei 0 Cent. Jetzt wurde sie für Haushalte auf 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto angehoben; bei Großabnehmern beträgt die RLM-Bilanzierungsumlage 0,39 Cent pro Kilowattstunde netto. Sie wird für den sogenannten Regelenergieausgleich erhoben. Regelenergie wird im Gasnetz benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen und damit den Druck stabil zu halten. Alle 12 Monate wird der Betrag vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE), neu berechnet und erhoben. Der Betrag deckt die Kosten des Regelenergieausgleichs. 

Warum steigen die Energiekosten für die Verbraucher derzeit so extrem?

24. Februar: Seit Russlands Angriff auf die Ukraine am 24. Februar ist die Gasversorgung sehr teuer und unsicher. 

30. März: Gazprom kündigt an, nur noch Rubel zu akzeptieren – Habeck ruft Frühwarnstufe im Notfallplan Gas aus.

14. Juni: Preissprung durch die Drosselung der Gasflüsse aus Russland. Nord Stream 1 bringt jetzt deutlich weniger Erdgas nach Deutschland. 

23. Juni: Die zweite von insgesamt drei Eskalationsstufen im Notfallplan Gas ausgerufen: die Alarmstufe.

21. Juli: Nach der planmäßigen Wartung von Nord Stream 1 schickt Russland weiterhin weniger Erdgas. Habeck stellt neues Energiesicherungspaket vor.

22. Juli: Scholz kündigt Uniper-Rettung an; die Gasumlage kommt. 

2. September: Gazprom teilt mit, dass der Gasdurchfluss durch Nord Stream 1 bis auf weiteres kein Gas mehr geliefert wird.

21. September: Bund kündigt an, Uniper zu übernehmen

30. September: Übernahme Uniper

30. September: Sabotage an den beiden Nord Stream Pipelines

30. September: Gasbeschaffungsumlage kurz vor dem Start am 1. Oktober gekippt

21. Oktober: Gesetzgeber beschließt Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro, gegen gestiegene Gas- und Strompreise

Schon im Sommer 2021 hat die Entwicklung eingesetzt:

1. Die Nachfrage steigt im Sommer schlagartig weltweit aufgrund der wirtschaftlichen Erholung nach den Corona-Lockdowns.  

2. Witterungsbedingt gab es eine erhöhte Nachfrage nach Gas. 

3. Russland hat die Gaslieferungen nach Deutschland sukzessive verringert. Inzwischen kommt kein Gas mehr aus Russland durch Nord Stream 1. 

4. Auch die nationale CO2-Bepreisung auf fossile Brenn- und Treibstoffe im Gebäude- und Verkehrssektor trägt zu dieser Entwicklung bei. 

5. Auch auf europäischer Ebene gibt es eine CO2-Bepreisung für Großverbraucher fossiler Energien – das trifft aktuell Gas- und Kohlekraftwerke der Stromerzeugung. Dieser Aspekt ist im Börsenpreis enthalten. 

6. Die Energienetze in Deutschland werden fit gemacht für die Energiewende. Diese Weiterentwicklung der Infrastruktur verursacht Kosten für die Netzbetreiber. Als Netznutzungsentgelte sind die Investitionen als Teil der Verbraucherpreise auf jeder Abrechnung sichtbar. 

Warum muss für CO2-Emissionen bezahlt werden?

Ziel der Emissionsbepreisung ist es, die Menschen zu einem sparsameren Energieverbrauch und zum Umstieg auf regenerative Energien zu motivieren.  

CO2-Emissionen sind ein wesentlicher Treiber der Klimaerwärmung. Der Großteil dieser Emissionen entsteht durch die Verbrennung fossiler Energieträger: Erdgas, Benzin und Diesel sowie Kohle. Kraftwerksbetreiber und bestimmte Industrieunternehmen, die in der Europäischen Union große Mengen CO2-Emissionen ausstoßen, müssen deshalb europäische Emissionsrechte erwerben. Die Kosten schlagen sich als Preissteigerungen bei den Produkten betroffener Unternehmen nieder, so auch im Strompreis. 
Anfang 2021 hat die Bundesregierung außerdem den sogenannten CO2-Preis für fossile Brenn- und Treibstoffe eingeführt. Zum 1. Januar 2022 ist der Emissionspreis je Tonne auf 30 Euro geklettert und steigt dann weiter bis auf 55 Euro je Tonne CO2 im Jahr 2025. Diese Umlage betrifft auch Endkunden, die etwa Erdgas oder Benzin kaufen.

Gilt der CO2-Preis auch für Strom?

Das kommt darauf an: 

Ökostrom ist grundsätzlich klimaneutral, ebenso wie alle anderen erneuerbaren Energien. Hier fallen keine Kosten für Emissionsrechte (CO2-Preis) an. 

Beim Strom-Mix, der auch Anteile von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken enthält, sieht das etwas anders aus. Hier fällt der CO2-Preis bei der Stromproduktion an. Betreiber fossiler Kraftwerke müssen die Rechte zur CO2-Emission auf einer europäischen Handelsplattform erwerben. Diese Kosten kann der Verbraucher aber nicht auf der Jahresrechnung sehen, denn die Emissionsrechte sind in den Preisen an der Strombörse bereits enthalten und werden nicht gesondert ausgewiesen. 

Warum bestimmt der Gaspreis den Strompreis?

Die Strompreise kommen durch das Einheitspreisprinzip (auch: pay-as-cleared) zustande. Damit erzielen alle Erzeuger, die einen Zuschlag auf ihr Gebot erhalten, den gleichen Preis: Zu einem bestimmten Zeitpunkt gibt es eine bestimmte Nachfrage an Strom an der Börse. Alle Erzeuger bieten ihren Strom kostendeckend an, um die Nachfrage zu bedienen (so, dass die «Gestehungskosten» gedeckt sind). Strom aus erneuerbaren Energien hat besonders niedrige Erzeugungskosten, danach folgen Kernkraft und fossile Brennstoffe. Das Kraftwerk mit den teuersten Erzeugungskosten, das zur Deckung des Bedarfs eingesetzt wird, bestimmt den Einheitspreis für alle Erzeuger. Dieser Mechanismus wird landläufig auch Merit-Order-Effekt genannt. 

Wenn also durch den Lieferstopp russischen Erdgases der Gaspreis in die Höhe schnellt, hat ein Gaskraftwerkbetreiber sehr hohe Kosten pro Kilowattstunde. Ist die Nachfrage so groß, dass auch Gaskraftwerke zur Stromerzeugung eingesetzt werden, bekommen alle Lieferanten den hohen Preis, egal aus welcher »Quelle« die elektrische Energie erzeugt wird. Das Einheitspreisprinzip wirkt nicht nur an den Energiemärkten. Auch Getreide, Metalle oder Wertpapiere werden so gehandelt. Wie zweckmäßig dieses Prinzip des freien Marktes und des Einheitspreises am Energiemarkt in der aktuell außerordentlichen Situation ist, wird auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert. 

Welche Prognosen gibt es für den Strompreis?

Eine Entspannung der Energiepreise ist aktuell nicht in Sicht. Günstiges Erdgas aus Russland hat unsere Preise lange Zeit geprägt.

Der künftige Strompreis hängt von folgenden Faktoren ab: 

a) Zum einen von der Verfügbarkeit von Erdgas und dessen Preis. Denn in Gaskraftwerken wird Erdgas zur Stromherstellung eingesetzt, der Merit-Order-Effekt tut ein Übriges. Ist ausreichend Erdgas bei uns verfügbar, wirkt sich das auch vorteilhaft auf den Börsenpreis von Strom aus. 

b) Mehr sonnige Tage und stetiger Wind würden das Angebot von Ökostrom an den Beschaffungsmärkten vergrößern. Das würde sich stabilisierend oder sogar senkend auf die Strompreise auswirken. 

c) Entspannung bringt die Senkung der EEG-Umlage (seit 1. Juli 2022) auf 0 Cent.

d) Je weniger Strom benötigt wird, desto stärker sinkt die Nachfrage, was wiederum auch Auswirkungen auf die Preisentwicklung haben kann. „Teure“ Gaskraftwerke können dann vom Netz gehen.  

Kann Strom anstatt in Gaskraftwerken durch andere Energieträger produziert werden?

Ja, die Gasverstromung ist rückläufig. In Deutschland wird Strom je nach Wetterlage zu etwa 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen. Das sind Wind, Sonne, Wasserkraft und Biogas. Weil der Anteil wetterbedingt schwankt, werden schnell regelbare Gaskraftwerke eingesetzt, die je nach Bedarf mehr oder weniger viel Strom produzieren können.

Dieser Stromanteil aus Gaskraftwerken kann jetzt zum Teil ersetzt werden: Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das am 11. Juli in Kraft getreten ist, wurde die Grundlage dafür geschaffen. Für die Stromproduktion sollen jetzt Kohlekraftwerke wieder ans Netz gehen, die aufgrund ihrer schlechten CO2-Bilanz den Betrieb eingestellt hatten. Weil aber viele Gaskraftwerke nicht nur zur Stromgewinnung, sondern auch für die Wärmebereitstellung lokaler Fernwärmenetze im Einsatz sind, können diese nicht ohne Weiteres abgeschaltet werden. Sie produzieren weiterhin Strom und Wärme nach dem hocheffizienten Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. 

Rechnen Energieversorger damit, dass sich die Preise für Energie mittelfristig wieder erholen?

Alle Verbraucher müssen sich langfristig darauf einstellen, dass Energiepreise nicht wieder auf das Vorkrisenniveau sinken werden. Energieversorger müssen zu den aktuellen Preiskonditionen für die kommenden Jahre Energie einkaufen. Das wird sich auch im nächsten und übernächsten Jahr auf alle Kundinnen und Kunden auswirken.

Eine Verschnaufpause gibt es aktuell bei den Preisen für Strom: Zum 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage entfallen, die bislang ein fester Bestandteil des Strompreises ist. Dieser sinkt dadurch um 3,72 Cent je Kilowattstunde (vor Steuern). Diesen Vorteil geben wir an unsere Kundinnen und Kunden weiter und können sie so entlasten.

Aus welchen Herkünften gibt es überhaupt Erdgas in Deutschland?

Ende April ist laut Bundeswirtschaftsministerium der Anteil von Erdgas aus Russland bereits auf 35 % gesunken. Ganz grob stammte bei Jahresbeginn das in Deutschland eingesetzte Erdgas in der Regel zu 55 % aus Russland, 30 % aus Norwegen, 12 % aus den Niederlanden; ca. 3 % aus deutscher Förderung. Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Bundesregierung bestrebt, Importe aus Russland zu reduzieren. Ende Juni ist laut Bundeswirtschaftsministerium der Anteil von Erdgas aus Russland bereits auf 26 % gesunken. Ganz grob stammte bei Jahresbeginn das in Deutschland eingesetzte Erdgas in der Regel zu 55 % aus Russland, 30 % aus Norwegen, 12 % aus den Niederlanden; ca. 3 % aus deutscher Förderung. Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Bundesregierung bestrebt, Importe aus Russland zu reduzieren.

Welche Gas-Alternativen gibt es für die Wärmebereitstellung? Wann kommen die ersten Mengen an den LNG-Terminals an?

Kurzfristig gibt es leider wenig: Wer mit Erdgas heizt, ist an die Heizungstechnik gebunden. Aktuell versucht man in Deutschland, zusätzliche Kapazitäten für verflüssigtes Erdgas aufzubauen (Liquid Natural Gas, LNG). Dieses wird mit Schiffen u. a. aus den USA gebracht. In Europa gibt es rund 40 LNG-Terminals, die in ein europäisches Verbundnetz einspeisen. Darüber können Teile fehlender Erdgasmengen ergänzt werden – komplett ersetzen lassen sie sich nicht. Aktuell bemüht sich die Politik um die Errichtung des ersten LNG-Terminals in deutschen Häfen; die Inbetriebnahme der Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel ist bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 geplant. Um den Bau zu beschleunigen, hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eine vorzeitige Baugenehmigung erteilt. 

Sind unsere Netze für Wasserstoff tauglich? Wie realistisch ist eine baldige Versorgung mit Wasserstoff?

Grüner Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Deutschland. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es aber noch keine flächendeckende Versorgung mit dem klimaneutralen Gas. In den nächsten Jahren sollen sowohl die Erzeugungskapazitäten als auch die Infrastruktur kräftig ausgebaut werden. Inwieweit sich etwa das bestehende Erdgasnetz für den Wasserstofftransport eignen würde, wird aktuell noch untersucht. 

Gibt es in diesem Winter eine erhöhte Blackout-Gefahr?

Nein. Die Wahrscheinlichkeit für einen Blackout in Europa ist nach wie vor außerordentlich gering. Die angespannte Gasversorgung hat daran nichts geändert. Falls es im Winter beim Strom zu Engpässen kommen sollte, verhindern effektive Sicherheitsmechanismen einen unkontrollierten Ausfall.

Durch die angespannte Situation am Strommarkt leicht gestiegen ist die Wahrscheinlichkeit für so genannte Brownouts. Das sind zeitlich und räumlich begrenzte Abschaltungen im Stromnetz: Dieses effektive Mittel wird angewandt, wenn der Strombedarf nicht mehr vollständig gedeckt werden kann, also nicht so viel Strom erzeugt werden kann, dass es für den momentanen Bedarf von allen reicht. In einem solchen Fall können Netzbetreiber Verbraucher kontrolliert abschalten und so das Netz sofort stabilisieren. Zuerst gehen dann industrielle Großverbraucher vom Netz, die sich vertraglich dafür bereit erklärt haben. Erst im nächsten, sehr unwahrscheinlichen Schritt können auch Schaltkreise in bewohnten Gebieten für einen festgelegten Zeitraum vom Netz genommen werden. Dabei behalten die Übertragungsnetzbetreiber jederzeit die Kontrolle.

Unter einem Blackout versteht man einen großflächigen und unkontrollierten Zusammenbruch der Stromversorgung. Dieses Ereignis kann man rechnerisch nie zu hundert Prozent ausschließen. Es könnte theoretisch dazu kommen, wenn das europäische Übertragungsnetz mit mehreren erheblichen Störungen zur gleichen Zeit konfrontiert ist. Als Gefahren gelten hier in Fachkreisen: Naturkatastrophen, die plötzliche Beschädigung stark ausgelasteter Übertragungskabel oder etwa Cyberangriffe.

Ist die Versorgung der Stadtwerke Merzig mit Erdgas gesichert?

Aktuell können wir das mit Ja beantworten. Trotzdem ist Energiesparen jetzt das Gebot der Stunde. 

Sollte es je zu Engpässen kommen, sind wir gut vorbereitet. Wenn eine Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung die Notfallstufe des Notfallplans Gas ausrufen. Dann übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und wird zum „Bundeslastverteiler“. In enger Abstimmung mit den Netzbetreibern kann sie Bezugsreduktionen verfügen. Bestimmte Verbrauchergruppen sind aber besonders geschützt, zu diesen gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen. 

Wie kann ich bei meiner Energierechnung sparen?

Die Energiewirtschaft arbeitet im engen Schulterschluss mit der Bundesregierung mit Hochdruck daran, die Energieversorgung zu diversifizieren, neue Importquellen zu erschließen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch effizienter mit der vorhandenen Energie (Strom, Gas, Wärme) umgehen. Es gibt viele Tipps und Tricks, die im Haushalt helfen – von ausschaltbaren Steckdosen bis hin zum richtigen Heizen. Dazu hält unter anderem die Verbraucherzentrale viele Informationen für den Alltag bereit. Bei grundlegenden Veränderungen am Haus oder im Betrieb empfehlen wir den Kontakt zu einer professionellen Energieberatung wie der Energieagentur Arge Solar in Saarbrücken. 

Gibt es zusätzliche Not-Kapazitäten für die Versorgung für Heizzwecke der Haushalte?

An manchen Stellen können Not-Kapazitäten von Erdgas freigesetzt werden, wenn Unternehmen ihre Anlagen von der öffentlichen Versorgungsinfrastruktur nehmen. Sie schalten dann Produktionen ab. Sogenannte Verträge für „abschaltbare Lasten“ können Versorger mit der Industrie vereinbaren, die dann auf eigene Energiereserven zurückgreifen oder ihre Produktion drosseln. Die freiwerdenden Erdgaskapazitäten kommen dann Privatkunden zugute; sie haben Vorrang. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Merzig gibt es nur in Brotdorf (Wild III).

Ich möchte kein Erdgas aus Russland – können Sie das ermöglichen?

Darauf haben die Stadtwerke Merzig leider keinen Einfluss. Hier sind wir von unseren Vorlieferanten abhängig, die bewusst Energie aus unterschiedlichen Herkünften beziehen.

Was kann ich tun, um vom importierten Erdgas loszukommen?

Erdöl und Erdgas sind fossile Energien. Bei ihrer Verbrennung entstehen klimaschädliche Gase. Deshalb hat Deutschland mit Blick auf den dringend gebotenen Klimaschutz auch den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern beschlossen. Hinzu kommt, dass Deutschland kaum eigene Vorkommen hat und Erdgas sowie Erdöl importieren muss. Die aktuelle Lage zeigt, welche kritischen Auswirkungen eine solche Abhängigkeit haben kann.  

In der aktuellen Situation gilt primär: Energieverbrauch senken und Umstieg planen. Denn ein Umstieg geht nicht von heute auf morgen. 
Wirksam sind beispielsweise: sinnvoll dämmen, damit moderne Heizungsalternativen auf Basis von erneuerbaren Energien effizient arbeiten. Wärmepumpen arbeiten energieeffizient mit Strom, wenn Gebäude und Heizkörper dafür ausgelegt wurden. Kurzfristig ist häufig Solarthermie für Warmwasserbereitung möglich, an einigen Stellen auch der Anschluss an ein Nahwärmenetz. Solche betreiben die Stadtwerke Merzig nur in Brotdorf (Wild III). 

Für ein Gesamtkonzept der Heizungserneuerung empfehlen wir dringend, mit den örtlichen Fachbetrieben zu sprechen. 

Was passiert, wenn ein Haushalt die Kündigung vom Energielieferanten erhält?

Die Stadtwerke Merzig lassen niemanden im Dunkeln sitzen. Als Grundversorger beliefern wir in unserem Verantwortungsgebiet alle mit Strom und Gas, die es brauchen. In den letzten Monaten haben wir bereits Haushalte zusätzlich und nahtlos in die Versorgung übernommen, als deren bisheriger Lieferant die Belieferung kurzfristig eingestellt hatte. 

Ist die Stromversorgung gesichert?

Für die Stromerzeugung sind auch Gaskraftwerke im Einsatz. Der Anteil der Gasverstromung ist allerdings rückläufig. In Deutschland wird Strom je nach Wetterlage zu etwa 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen. Das sind Wind, Sonne, Wasserkraft und Biogas. Mit dem EKBG = Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das am 11. Juli in Kraft getreten ist, wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass jetzt außerdem mehr Strom aus anderen fossilen Energieträgern erzeugt werden kann. Für die Stromproduktion können bei Gasmangel Kohle- und Ölkraftwerke wieder ans Netz gehen, die aufgrund ihrer schlechten CO2-Bilanz den Betrieb eingestellt hatten. So ist die Stromproduktion auch bei wenig Erdgas möglich.

Es ist aber auch richtig, dass es in den Stromnetzen durch den gleichzeitigen Betrieb vieler Heizlüfter und Radiatoren zu Schwankungen kommen könnte. Auf diesen Fall sind die großen Übertragungsnetzbetreiber, die europaweit im Austausch sind, gut vorbereitet. Damit wir aber gut durch die Heizperiode kommen, ist Energiesparen jetzt das Gebot der Stunde. Hilfreiche Tipps halten die Verbraucherzentralen bereit.

Was hat die EU mit dem gemeinsamen Notfallplan vereinbart?

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben am 26. Juli 2022 in einer Sondersitzung ein geschlossenes Vorgehen in der Energiekrise vereinbart. Dafür haben die für Energie zuständigen Ministerinnen und Minister einen EU-Notallplan zum Einsparen von Gas vereinbart. Er sieht vor, den nationalen Gaskonsum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent zu senken.

Sollte Gas trotz der freiwilligen Sparziele knapp werden, kann die EU einen europaweiten Alarm auslösen. Dann wären die Sparziele verpflichtend. Um den Alarm auszulösen, müssen 15 der 27 EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.  

Die EU-Kommission hatte die gemeinschaftliche europäische Notfallplanung auf den Weg gebracht und einen Vorschlag vorgelegt. Für Länder, die nicht direkt mit dem Gasverbundnetz eines anderen Mitgliedsstaats verbunden sind, gilt die Vereinbarung allerdings nicht. Das sind Inselstaaten wie Zypern, Malta und Irland. Auch für andere EU-Staaten gelten Ausnahmen. 

Warum hat der Bund Uniper übernommen?

Im September hat die Bundesregierung Uniper zu 99 Prozent übernommen. Die Begründung: Da seit 1. September kein Gas mehr durch die Pipeline Nord Stream 1 fließt, hat sich die Situation von Uniper deutlich verschlechtert. In einem ersten Schritt hatte die Bundesregierung nach Ankündigung von Kanzler Olaf Scholz am 22. Juli 2022 versucht, Uniper durch eine Beteiligung von 30 Prozent zu retten. Diese Maßnahme hat nur für kurze Zeit gegriffen. Das Unternehmen ist der größte deutsche Erdgasimporteur und beliefert Stadtwerke. Durch die nun eingestellte Lieferung Russlands musste Uniper kurzfristig viel Erdgas anderweitig beschaffen. Die teure Ersatzbeschaffung hat das Unternehmen sehr stark belastet. Die Bundesregierung will eine Insolvenz unbedingt abwenden, um einen Dominoeffekt entlang der Lieferkette zu verhindern.

§ 29 EnSiG erlaubt es dem Bund, sich im Interesse der Versorgungssicherheit an Firmen aus dem Energiesektor zu beteiligen.

Welche Maßnahmen sind im Energiesicherungspaket vom 21. Juli 2022 festgelegt?

Die Bundesregierung hat beschlossen, Instrumente nachzuschärfen und neue Verordnungen sowie Gesetzesprozesse auf den Weg zu bringen. Hintergrund ist die gedrosselte Liefermenge Erdgas nach abgeschlossener Wartung der Pipeline Nord Stream 1. Augenscheinlich liefert Russland willkürlich weniger Gas als vereinbart und liefert laut Bundewirtschaftsminister Habeck vorgeschobene Gründe. Das Energiesicherungspaket hat drei Elemente: 

1. Die gesetzlich vorgegebenen Füllstände von Gasspeichern werden erhöht. Am 1. September wird ein neues Zwischenziel von 75 Prozent eingefügt, der vorgegebene Füllstand zum 1. Oktober auf 85 Prozent erhöht und zum 1. November auf 95 Prozent.

2. Zusätzlich zu Steinkohlekraftwerken gehen jetzt zur Stromerzeugung auch Braunkohlekraftwerke aus der Reserve ans Netz. So wird weniger Strom in Gaskraftwerken erzeugt und das Gas kann anderweitig genutzt werden. Außerdem wird die Erzeugung von Biogas ausgeweitet. Dafür werden die Vorgaben der jährlichen Maximalproduktion von Biogasanlagen ausgesetzt. Zudem werden Energietransporte im Schienenverkehr per Verordnung priorisiert und haben Vorrang vor anderen Zügen. 

3. Effizienz- und Einsparmaßnahmen: Das BMWK plant Regelungen, die schon im kommenden Winter gelten sollen. Unternehmen, öffentliche Gebäude und Privathaushalte sollen zu Maßnahmen verpflichtet werden oder die Freiheit bekommen, Energie einzusparen. Beispielsweise soll ein Heizungscheck verpflichtend werden, ebenso wie der hydraulische Abgleich. Privat genutzte Pools dürfen nicht mehr mit Erdgas beheizt werden und gleichzeitig sollen Mieterinnen und Mieter von der Verpflichtung befreit werden, die Raumtemperatur im Winter mindestens auf einem bestimmten Niveau zu halten.

Was ist das EnSiG?

Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) stammt aus dem Jahr 1975. Es trat als Lehre aus der Ölkrise 1973 in Kraft: In den 1970er-Jahren gab es bereits eine hohe Einfuhrabhängigkeit bei Erdöl, Erdölerzeugnissen und Erdgas. Aus ihnen resultierte die Ölkrise 1973. Im Jahr 2022, nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, wurde das Gesetz reformiert. 

Zuletzt wurde das Gesetz am 8. Juli 2022 geändert, um der Bundesregierung Möglichkeiten bei der Stabilisierung in Schieflage geratener Unternehmen zu geben. Sowohl eine Beteiligung bei diesen Unternehmen als auch Preisanpassungsmechanismen sind jetzt möglich. Durch die Rangfolge der Paragrafen 24, 26 und 29 ist klar geregelt, dass Eingriffe in den Markt zunächst über Stabilisierungsmöglichkeiten der Unternehmen nach § 29 zu prüfen sind, bevor Preisanpassungen nach § 26 und § 24 in Betracht kommen. 

Was steht in § 24 EnSiG?

Diese Regelung kommt zum Einsatz, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens muss die Alarmstufe oder die Notfallstufe im Notfallplan Gas gelten. Zweitens muss die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger festgestellt haben. Drittens müssen die Paragrafen 26 und 29, also eine Preisanpassung per Umlage und die Stabilisierung von Unternehmen durch den Bund geprüft worden sein. Erst dann wären Energieversorgungsunternehmen gemäß § 24 EnSiG dazu berechtigt, außerordentliche Anpassungen der Gaspreise vorzunehmen. Das soll sicherstellen, dass die Versorgungssicherheit nicht aufgrund zahlungsunfähiger Energieunternehmen gefährdet wird. Die Bundesregierung verzichtet jedoch aktuell noch darauf (Stand: 22.07.2022), sich auf § 24 zu berufen. Um stattdessen die höheren Kosten der Energieversorger über eine Umlage an alle Gasverbraucher weiterzugeben, gibt es jetzt § 26 EnSiG.

Stand: Januar 2023

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