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Energieausweis

Bei uns sind Sie richtig!

Beim Verkauf oder einer Neuvermietung/-verpachtung Ihrer Immobilie muss ein Energieausweis vorgelegt werden.

Grundsätzlich wird zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis, auch als Bedarfs- und Verbrauchsausweis bekannt, unterschieden. Jeder Ausweis ist 10 Jahre gültig.

  • Der bedarfsorientierte Energieausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden und wird auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und Heizungsanlage des Gebäudes ermittelt
     
  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer aus den vergangenen drei Jahren an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängig.

Weitere Informationen

Sie interessieren sich für einen Energieausweis und möchten gerne mehr erfahren? Unser Experte berät Sie gerne und beantwortet Ihre Fragen.

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