Datenschutzinformation Funkwasserzähler
Stadtwerke Merzig GmbH nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Im Nachfolgenden erhalten Sie Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erfassung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Funkauslesung digitaler Wasserzähler.
Die betroffenen Personen sind die jeweiligen Wasserverbraucher und somit die tatsächlichen Bewohner der versorgten Immobilie. Falls die Immobilie vermietet ist und der Vermieter der Zahlungspflichtige oder Vertragspartner des Wasserversorgers ist, besteht die Verpflichtung des Vermieters, diese Informationen zum Datenschutz an die Mieter weiterzugeben.
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich sind, die Stadtwerke Merzig GmbH
Am Gaswerk 5
66663 Merzig
Tel.: 06861 7006-100
E-Mail: info@stadtwerke-merzig.de
Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Datenschutzbeauftragter
Am Gaswerk 5
66663 Merzig
Tel.: 06861 7006-100
E-Mail: datenschutz@stadtwerke-merzig.de
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Versorgung mit Wasser, insbesondere der Abrechnung des Wasserverbrauchs, sowie zum Zweck der Beseitigung Ihres Abwassers, insbesondere der Abrechnung der diesbezüglichen Gebühren. Hierzu erheben wir die Zählerstände und weitere personenbezogene Daten. Durch den Einsatz von Funkwasserzählen werden diese Arbeitsabläufe noch effizienter gestaltet. Die Verknüpfung der gespeicherten Daten des Wasserzählers mit den Kundendaten erfolgt ausschließlich über die Zählernummer. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich in unserer Abrechnungssoftware. Adressdaten werden nie im Funkwasserzähler gespeichert.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze und Verordnungen.
- Zur Ablesung der Zählerstände auf Basis von Art. 6 I 1 lit. e) DSGVO i. V. m. § 4 SDSG i. V. m. §§ 18, 20, 24 AVBWasserV. Die Ablesezeitpunkte richten sich nach den Abrechnungsintervallen. Die Messeinrichtungen müssen von Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens möglichst in gleichen Zeitabständen abgelesen werden (§ 20 Abs. 1 AVBWasserV). Das Entgelt wird nach Wahl des Wasserversorgers monatlich bis maximal jährlich abgerechnet (§ 24 Abs. 1 AVBWasserV).
- Zur Lokalisierung von Leckagen und Rohrbrüchen auf Basis von Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO, § 4 SDSG i. V. m. § 50 Abs. 3 WHG; § 10 Abs. 3 AVBWasserV. Die Erhebung der Daten kann anlassbezogen oder aber auch anlasslos im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung oder gleichzeitig mit der Erhebung der für die Abrechnung erforderlichen Wasserzählerstände erfolgen.
- Rückfluss-Alarm inkl. Rückflussmenge und Manipulation-Alarme auf Basis von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO; § 4 SDSG i. V. m. §§ 18, 20, 24 AVBWasserV. Die Erhebung und Verarbeitung ist anlassbezogen (z. B. Feststehen/Verdacht einer Verkeimung oder Manipulation), sowie anlasslos im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzprüfung und gleichzeitig mit der Erhebung der für die Abrechnung erforderlichen Wasserzählerstände zulässig.
- Manipulations-Alarme auf Basis von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO; § 4 SDSG i. V. m. §§ 18, 20, 24 AVBWasserV.
3. Information zu den verarbeiteten Daten
Je nach Zähler werden die folgenden Daten erfasst und übermittelt:
- Zählernummer (letzte 8 Stellen der 14-stelligen Hersteller-ID)
- aktuelles Volumen
- Volumen Endstand letzter Monat
- Rückflussvolumen
- Aktuelle Alarme
- Alarme des laufenden Monats
- Alarme aus dem letzten Monat
- Im Datenspeicher des Zählers werden zusätzliche Daten bis zu 400 Tage gespeichert. Diese Daten können nur vor Ort ausgelesen werden.
4. Speicherung der Daten
Gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen speichern wir Ihre personenbezogenen Daten nicht länger, als wir sie für die Zwecke der jeweiligen Verarbeitung benötigen. Sofern die Daten nicht mehr zur Erfüllung versorgungsrechtlicher, vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten benötigt werden, werden sie von uns regelmäßig gelöscht bzw. für die Verwendung gesperrt, außer, ihre befristete Aufbewahrung ist weiter notwendig. Folgende Gründe können für eine weitere Aufbewahrung vorliegen:
Es müssen handels- bzw. steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten eingehalten werden: Die Fristen zur Aufbewahrung vorrangig nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung liegen bei bis zu 10 Jahren.
Zum Erhalt von Beweismitteln im Falle rechtlicher Streitigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften: Verjährungsfristen können im Zivilrecht bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährung nach drei Jahren eintritt.
5. Ihre Rechte
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten.
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie haben das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
- Recht auf Löschung oder Einschränkung (Art. 17+18 DSGVO): Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
- Beschwerderecht: Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns bei der Saarländischen Beauftragten für Datenschutz zu beschweren. Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken, Tel. 0681 94781-0, Fax 0681 94781-29, poststelle@datenschutz.saarland.de
- Widerspruchsrecht: Sie haben gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten unter Einsatz eines Funkwasserzählers einzulegen. Dabei handelt es sich nicht um ein bedingungsloses Widerspruchsrecht. Sie haben die Gründe für den Widerspruch darzulegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben müssen. Betroffene Personen im Sinne von Art. 21 DSGVO und damit widerspruchsberechtigt können nur Personen sein, die in der über den Funkwasserzähler versorgten Wohneinheit leben, unabhängig davon, wer Anschlussnehmer/Vertragspartner ist. Im Rahmen einer Interessenabwägung kann einem Widerspruch nur stattgegeben werden, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen. Bitte wenden Sie sich für einen Widerspruch an: Stadtwerke Merzig GmbH, Am Gaswerk 5, 66663 Merzig oder per E-Mail an: info@stadtwerke-merzig.de
6. Datenquellen
Die personenbezogenen Daten stammen ausschließlich aus dem jeweiligen Funkwasserzähler.
7. Datenweitergabe und Drittlandsübermittlung
Innerhalb der Stadtwerke erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der in Anspruch genommenen Angebote und Verwaltungsdienstleistungen benötigen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten bzw. einsehen. Auftragsverarbeiter sind Dienstleister, die zur Erfüllung bestimmter Zwecke herangezogen werden. Mit diesen haben wir gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Zusätzlich können Daten an Dritte, wie andere Behörden oder Einrichtungen, übermittelt werden. Diese Übermittlungen erfolgen nur nach rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen. Es findet keine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU) statt.
8. Änderungsklausel
Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzinformationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über Änderungen informieren.