Teilnahmebedingungen für Instagram & Facebook Gewinnspiel der Stadtwerke Merzig
Die Stadtwerke Merzig GmbH, Am Gaswerk 5, 66663 Merzig (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“ bzw. „uns“) führt das Gewinnspiel „Miss Daisy und ihr Chauffeur“ auf der Facebook-Präsenz „Stadtwerke Merzig“ (nachstehend „Aktion“) durch. Dafür gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
Wer am Gewinnspiel teilnimmt, akzeptiert damit unsere Teilnahmebedingungen.
1. Keine Verbindung zu Facebook
Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter, die Stadtwerke Merzig GmbH.
2. Gewinn und Teilnahme
Verlost werden über Facebook insgesamt 5 x 2 Tickets für das Event „Miss Daisy und ihr Chauffeur“ am 29.04.2026 um 19:30 Uhr in der Stadthalle Merzig (Zur Stadthalle 4, 66663 Merzig).
Um an der Verlosung teilzunehmen, musst du Folgendes tun:
- Folge dem Profil der Stadtwerke Merzig auf Facebook per Klick auf den „Folgen“-Button.
- Like den Beitrag zum Miss Daisy Gewinnspiel vom 13.04.2026.
- Markiere in den Kommentaren eine Person deiner Wahl, die dich zum Event begleiten soll.
Die Teilnahme ist kostenlos und im Übrigen nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Teilnahmeberechtigt sind nur uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Teilnahme erkennen Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen. Mitarbeitende der für die Konzeption beauftragten Agentur, des Veranstalters und/oder verbundener Unternehmen sowie jeweils deren Angehörige und Lebenspartner:innen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang der Aktion oder der Durchführung der Aktion,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei Kommentaren die gegen die Facebook-Richtlinien verstoßen,
(d) bei unlauterem Handeln oder
(e) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Aktion.
3. Gewinnerziehung und -benachrichtigung
Unter allen Teilnehmenden werden am 20.04.2026 insgesamt 5 Gewinner:innen auf Facebook per Zufallsprinzip gezogen. Diese werden per Kommentar unter dem von Stadtwerke Merzig auf Facebook am 13.04.2026 veröffentlichten Gewinnspiel-Post bekannt gegeben und informiert („Gewinnbenachrichtigung“).
Sofern die Gewinner:innen nicht innerhalb von 48 Stunden nach Versand der Gewinnbenachrichtigung die Annahme des Gewinns gegenüber dem Veranstalter per Facebook-Direktnachricht an die Stadtwerke Merzig erklären, verfällt der Gewinn. In einem solchen Fall wird der Gewinn unter den anderen Teilnehmenden verlost.
Nach der schriftlichen Annahme des Gewinns und der Angabe einer Versandadresse durch die Gewinner:innen, werden die Tickets per Post verschickt.
4. Teilnahmezeitraum
Die Teilnahme ist in der Zeit von Montag, 13.04.2026 um 16:00 Uhr bis Sonntag, 19.04.2026 um 23:59 Uhr digital über Facebook möglich.
5. Abbruch und Beendigung der Aktion
Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Das gilt insbesondere bei Störungen aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion verhindern.
6. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die den Teilnehmenden durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen) entstehen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit der Teilnehmenden.
7. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwerts besteht nicht. Der Gewinn ist nicht austauschbar und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.