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Gas-Grundversorgung (GasGVV)

Die GasGVV regelt die Allgemeinen Bedingungen für alle Grundversorgungsverträge im Sinne des § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Weiter gelten die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Merzig GmbH zu den "Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)"

Die Stadtwerke Merzig GmbH sind im Netzgebiet der Netzwerke Merzig GmbH Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG. In dieser Eigenschaft sind wir verpflichtet, Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen.

Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG.

gültig ab 01.10.2022

 Grundpreis Arbeitspreis 
 
  netto 
 
brutto **
 
 netto 
 
brutto **
 
Grundversorgungstarif
Vollversorgung mit Gasheizung
€/Monat11,8512,68ct/kWh12,1613,01

Bei gewerblicher Erdgasverwendung ausschließlich zu Produktionszwecken, bei Gasanlagen, deren Nennwärmebelastung 200 kW übersteigt bzw. deren jährlicher Erdgasbezug über 250.000 kWh liegt, erteilen wir Preisauskünfte auf Anfrage.

Die Gaspreise enthalten die Energiesteuer, deren Höhe sich aus § 2 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) ergibt, zzt. 0,55 ct/kWh (netto) und den CO2-Preis (ab 01.01.2022 0,546 ct/kWh netto). Ferner enthalten die Gaspreise Konzessionsabgaben, die an die Kreisstadt Merzig abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992, zuletzt geändert am 10. November 2001, bei Gaslieferungen ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,61 ct/kWh, bei sonstigen Tariflieferungen 0,27 ct/kWh und bei den Sonderpreisregelungen 0,03 ct/kWh (netto). Ebenfalls im Gaspreis enthalten ist die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG von 0,059 ct/kWh und die SLP-Bilanzierungsanlage von 0,57 ct/kWh (Preise gültig ab 01.10.2022, jeweils netto).

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzlich (temporär vom 01.10.2022 bis voraussichtlich 31.03.2024 abgesenkte) Umsatzsteuer von 7 %. 

** Preise sind gerundet

Der Gasverbrauch wird am Ende des Abrechnungszeitraumes am Gaszähler des Kunden in Kubikmeter abgelesen und nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 Gasabrechnung, in der jeweils gültigen Fassung, in kWh umgerechnet. Mit dem Umrechnungsfaktor wird der Verbrauch in m3 (Kubikmeter) in die Abrechnungseinheit kWh (Kilowattstunde) umgerechnet.

Stand: 04.10.2022

Können wir noch etwas für Sie tun?

Dann melden Sie sich mit Ihrem Anliegen bei uns. Unsere Ansprechpartner im Kundencenter sind für Sie telefonisch und per Mail zu erreichen.

Kundenservice 

Tel Tel. 0 68 61/70 06-100

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