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Ökologische Ausgleichsflächen

Windpark Merchingen II

Windpark Silwingen/ Büdingen

Hier finden Sie die Ausgleichflächen, die wir für den Windpark Merchingen II und den Windpark Silwingen/ Büdingen erstellt haben.

Streuobstwiesen und Feldgehölz

Zielarten: Fledermäuse, Brutvogelarten des Halboffenlands (z.B. Wendehals, Raubwürger, Neuntöter, Turteltaube)

Maßnahmen: Anlage von Streuobstbeständen aus regionaltypischen, bewährten und robusten Apfel- und Birnen-Sorten. Anlage von arten- und strukturreichen Feldgehölzen aus einheimischen fruchttragenden Sträuchern und Laubbäumen auf bis dato intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen.

Ziele: Kompensation für den Eingriff in das Landschaftsbild und Schaffung von neuem Lebensraum/Biotopverbund für Fledermäuse sowie für die Brutvogelarten

Extensives Grünland

Zielarten: Brutvogelarten der Offenlandschaft

Maßnahme: Entwicklung von extensiv genutzten Grünlandflächen auf bis dato intensiv genutzten Ackerflächen. Extensives Grünland wird im sog. Heumulch-Verfahren durch lokal gewonnenes Heu von artenreichen Wiesen (oder durch spezielles regionales Saatgut) entwickelt. Das Grünland wird zweischürig genutzt. Die erste Mahd erfolgt nach dem 01. Juli.

Ziel: Ersatz für den Verlust von Nahrungshabitaten und ebenso als Lebensraum für die Brutvogelarten der Offenlandschaft (z.B. Feldlerche, Wiesenschafstelze).

Verpflichtung zur Abschaltung der WEA bei der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung im Windpark

Zielarten: Rotmilan und sonstige Greifvögel

Maßnahme: Rotmilane werden durch landwirtschaftliche Bodenbearbeitungen (Pflügen, Grubbern etc.) und Erntearbeiten, die ihnen den Zugriff auf ihre Hauptbeute = Feldmäuse erleichtern, angelockt. Vor diesem Hintergrund werden die betreffenden WEA bei jedem dieser Arbeitsgänge im Zeitraum vom 01. März bis zum 31. Oktober jeweils am Tag der Bearbeitung und den beiden folgenden Tages tagsüber abgeschaltet.

Ziel: Vermeidung von Schlagopfern bei der Nahrungssuche unterhalb der WEA.

Unattraktive Gestaltung der Flächen unter den WEA

Zielarten: Rotmilan, sonstige Greifvögel

Maßnahme: Unter den WEA dürfen nur Feldfrüchte angebaut werden, die eine geschlossene, hohe und dichtwüchsige Vegetation während der Hauptbrutzeit des Rotmilans von April bis Juli haben. Dafür kommen hauptsächliche die verschiedenen Wintergetreide und Raps in Frage. Diese Form der Nutzung macht dem Rotmilan den Zugriff auf seine Hauptbeute = Feldmäuse unmöglich. Deshalb bejagt er solche Flächen bis zum Zeitpunkt der Ernte nicht.

Ziel: Durch die unattraktive Gestaltung der Flächen unter den WEA werden Nahrungsflüge in deren Umfeld vermieden und so das Kollisionsrisiko für jagende Rotmilane vermindert.

Altgrasstreifen

Zielarten: Rotmilan, sonstige Greifvögel sowie Wachtel, Rebhuhn, Feldlerche

Maßnahme: Altgrasstreifen werden durch Selbstbegrünung im Ackerland oder in intensiv genutztem Grünland entwickelt. Es erfolgt eine einmalige Mahd im Zeitraum von Ende August bis Ende September

Ziele: Optimierung des Jagdhabitats des Rotmilans. Die Altgrasstreifen stellen für Greifvögel deutlich sichtbare Strukturen in der Agrarlandschaft dar, die eine besondere Lockwirkung entfalten und dienen also zur Lenkung von Nahrungsflügen in sichere, anlagenferne Bereiche. Gleichzeitig dienen Altgrasstreifen als Brutstandorte und Rückzugsräume für andere Vogelarten sowie zahlreiche Kleintiere.

Feldfenster

Zielarten: Feldlerche, Wiesenschafstelze, Wachtel

Maßnahme: In einem Mindestabstand von 300 m zu den WEA werden im Ackerland sog. Feldfenster angelegt. Die Fläche je Fenster variiert zwischen 20 m² bei Getreide und 100 m² bei Raps und Mais. Die Feldfenster werden bei der Aussaat ausgespart, hier entwickelt sich über Frühjahr und Sommer eine lockere Ackerwildkrautflora, die für viele Tierarten Nahrung und Lebensraum bietet.

Ziel: Aufwertung der Ackerflächen als Brutstandorte für Feldlerche, Wiesenschafstelze und Wachtel als Ersatz für die überbauten Flächen (Wege, Kranstellplätze).

Zweijähriges Höhenmonitoring

Zielarten: Fledermäuse

Maßnahme: Fledermäuse fliegen in warmen und windstillen Nächten auch bis in Höhe des Rotors. Deshalb wird die WEA im Zeitraum vom 01.04. bis 30.10. nachts bei über 10 °C und Windgeschwindigkeiten von < 6 m/s abgeschaltet. Zur Überprüfung der Maßnahme wird eine akustische Erfassung von Fledermäusen im Rotorbereich mit einem sog. Batcorder durchgeführt, der in der Gondel installiert ist.

Ziel: Entwicklung einer fledermausfreundlichen Abschaltautomatik zur Reduzierung des Kollisionsrisikos.

Sie möchten mehr erfahren?

Bei unserem Ansprechpartner bekommen Sie alle Infos rund um die ökologischen Ausgleichsflächen in Merzig und der Region.
 

Pascal Malburg

Tel Tel. 0 68 61/70 06-218

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