Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für die An- und Abmeldung bei Stromlieferanten: An- und Abmeldungen sind dann nur noch in die Zukunft möglich!
Beachte deshalb: Wenn du einen Umzug planst, teile uns dies frühzeitig mit. Dies gilt für den Auszug aus der alten Wohnung, aber auch für den Einzug in die neue.
Denn wenn du dich zu spät abmeldest, gilt: Auch wenn du nicht mehr in der Wohnung wohnst, musst du bis zur Beendigung des Stromliefervertrages die Stromkosten tragen.