Wie funktioniert der Energiemarkt in Deutschland?

Bis Ende der 1990er-Jahre war die Energieversorgung in Deutschland durch regionale Gebietsmonopole geprägt. Verbraucher hatten noch nicht das Recht, ihren Anbieter frei zu wählen. Die Preise wurden durch die Versorger vor Ort bestimmt, die Netze und Vertrieb gleichzeitig in einer Hand hielten.

Mit den EU-Richtlinien 96/92/EG für Strom und 98/30/EG für Gas sowie deren Umsetzung im deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde der Markt sukzessive für weitere Anbieter geöffnet.

Die Liberalisierung des Energiemarktes hatte zwei zentrale Konsequenzen: Wettbewerb im Vertrieb und den regulierten Netzzugang für alle Anbieter.

Die Struktur des deutschen Energiemarktes heute

Der heutige Energiemarkt besteht aus mehreren voneinander getrennten Ebenen: Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Vertrieb und Handel. Diese Trennung ist kein organisatorisches Detail, sondern rechtlich vorgeschrieben.

Vereinfacht dargestellt besteht die Energieversorgung aus drei Ebenen, deren einzelne Akteure wie Zahnräder ineinandergreifen: dem Markt mit Handel und Vertrieb, den Netzen mit Transport und Verteilung sowie Regulierung und Aufsicht.

Betreiber von Kohle- und Gaskraftwerken, Windparks, PV-Anlagen sowie Wasserkraftwerken produzieren elektrische Energie. Diese wird an Energiebörsen verkauft. Für die langfristige Preisabsicherung wird Strom vor allem am Terminmarkt der EEX gehandelt. Kurzfristige Handelsgeschäfte für den Folgetag oder innerhalb des Liefertages erfolgen überwiegend an der EPEX Spot.

Übertragungsnetzbetreiber sorgen für den Stromtransport über große Entfernungen. Verteilnetzbetreiber transportieren den Strom über die lokalen Netze bis zu den Hausanschlüssen der Endverbraucher. Analog funktioniert die Gasversorgung über Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber.

Als zentrale Regulierungsbehörde kontrolliert die Bundesnetzagentur unter anderem den diskriminierungsfreien Netzzugang und die Netzentgelte. Das Bundeskartellamt überwacht die Einhaltung des Wettbewerbsrechts.

Welche Rolle haben Stadtwerke?

Vor der Liberalisierung des deutschen Energiemarktes waren Stadtwerke innerhalb eines geografisch abgegrenzten Versorgungsgebiets häufig „alles in einem“: Energieerzeuger und Netzbetreiber, Verteilunternehmen und Energieversorger gleichzeitig.

Mit dem liberalisierten Markt sind die Rolle des Netzbetreibers und die des Energieversorgers juristisch und organisatorisch voneinander getrennt. Dem liegt das sogenannte Unbundling (Entflechtung) zugrunde.

Als Energielieferant ist die Stadtwerke Merzig GmbH für die Versorgung ihrer Kundinnen und Kunden mit Strom und Gas zuständig. Die Netzwerke Merzig GmbH ist als Netzbetreiber für den Betrieb der Strom- und Gasnetze verantwortlich.

Netz und Vertrieb - warum ist das getrennt?

Aus Gründen des Wettbewerbs schreibt das EnWG die Entflechtung von Netzbetrieb und Vertrieb vor. Ein Unternehmen, das ein Energienetz betreibt, darf dieses Netz nicht gleichzeitig bevorzugt für seinen eigenen Vertrieb nutzen. Netzbetreiber müssen allen Anbietern diskriminierungsfreien Zugang gewähren.

Wenn ein Kunde seinen Stromanbieter wechselt, wechselt er lediglich seinen Liefervertrag. Das physische Netz, durch das der Strom fließt, bleibt dasselbe. Netzbelange wie Stromausfall oder Entstörung liegen im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers, nicht des gewählten Lieferanten.

 

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