Wir versorgen dich nicht nur zuverlässig mit Strom, Gas, Wärme und Wasser, sondern wir setzen uns auch aktiv für die Energiewende ein und sind Partner von Kultur, Sport, Umwelt und sozialen Projekten.
Du planst eine Veranstaltung, Messe, Feier im öffentlichen Raum und benötigst dafür ein Standrohr? Für die Entnahme von Trinkwasser kannst du bei uns Hydrantenstandrohre gegen eine Sicherheitsleistung (s. Preise unten) ausleihen. Diese wird auf unser Konto (IBAN: DE33 5935 1040 0000 0080 86, Sparkasse Merzig-Wadern) überwiesen.
Außerdem bitten wir dich für die Entgegennahme des Standrohres einen Termin mit Herrn Jager zu vereinbaren.
Zu folgenden Öffnungszeiten können Standrohre bei uns ausgeliehen werden:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 15:30 Uhr
Freitag
07:00 bis 12:30 Uhr
gültig vom 01.10.2024 bis 30.06.2026
Nettopreis in Euro
Bruttopreise inkl. 7 % USt. in Euro**
Monatsmiete für ein Hydrantenstandrohr mit Zähler
46,00
49,22
Servicepauschale pro Anmietung für ein Hydrantenstandrohr mit Zähler
46,00
49,22
Sicherheitsbetrag für ein Hydrantenstandrohr mit Zähler
250,00
Preis für das entnommene Trinkwasser je m³ Wasser
1,82*
1,95
* Im Preis für Haushaltskunden, Sonstige Kunden und Standrohrentnahmen ist das vom Landtag des Saarlandes beschlossene und an das Land Saarland zu zahlende Grundwasserentnahmeentgelt in Höhe von netto 0,13 €/m³ (für EMAS- bzw. ISO 14001-zertifizierte Betriebe oder Teilnehmer am Umweltpakt Saar von netto 0,117 €/m³) enthalten. ** Die Nettopreise erhöhen sich um den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz. Aus Übersichtlichkeitsgründen sind die Werte gerundet.
gültig 01.07.2026
Nettopreis in Euro
Bruttopreise inkl. 7 % USt. in Euro**
Monatsmiete für ein Hydrantenstandrohr mit Zähler
46,00
49,22
Servicepauschale pro Anmietung für ein Hydrantenstandrohr mit Zähler
50,00
53,50
Sicherheitsbetrag für ein Hydrantenstandrohr mit Zähler
300,00
Preis für das entnommene Trinkwasser je m³ Wasser
1,93*
2,07
* Im Preis für Haushaltskunden, Sonstige Kunden und Standrohrentnahmen ist das vom Landtag des Saarlandes beschlossene und an das Land Saarland zu zahlende Grundwasserentnahmeentgelt in Höhe von netto 0,13 €/m³ (für EMAS- bzw. ISO 14001-zertifizierte Betriebe oder Teilnehmer am Umweltpakt Saar von netto 0,117 €/m³) enthalten. ** Die Nettopreise erhöhen sich um den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz. Aus Übersichtlichkeitsgründen sind die Werte gerundet.
Die Preise für Entwässerung werden von der Kreisstadt Merzig – Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung – festgelegt und betragen: (gültig ab 01.01.2026)
Schmutzwassergebühr: 4,07 Euro/m³
Grundgebühr: 4,00 Euro/Monat/Zähler
Kleineinleitergebühr: 4,61 Euro/m³
Vor dem Aufsetzen des Standrohres, Hydrant kurz öffnen und ausspülen.
Wasserentnahme nurmit dem Ventil des Standrohres regeln.
Ventilhandrad langsam öffnen.
Der Hydrant muss dabei immer bis zum Anschlag offen sein.
Der Wasserzähler ist geeicht. Lösen oder Entfernen der Plombe ist gebührenpflichtig.
Bedingungen zur Wasserentnahme aus Hydranten der Stadtwerke Merzig GmbH
Stand: 01.07.2026
1. Mietverhältnis
Die Entnahme von Wasser aus Hydranten im Rohrnetz der Stadtwerke Merzig GmbH darf nur unter Benutzung eines Standrohrs mit Standrohrwasserzähler (kurz: Standrohr), das mietweise von den Stadtwerken Merzig GmbH zur Verfügung gestellt wird, erfolgen. Mit der Ausgabe des Standrohrs wird zwischen den Stadtwerken Merzig GmbH und dem Mieter ein Wasserlieferungsvertrag unter Anwendung der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ sowie ein Mietvertrag für Standrohrwasserzähler begründet.
Wird ein desinfiziertes Standrohr von den Stadtwerken Merzig GmbH für eine Veranstaltung aufgestellt, so muss der Veranstaltungsbetreiber beim Auf- und Abbau des Standrohres vor Ort sein. Ansonsten behalten sich die Stadtwerke Merzig GmbH vor, anhand von Fotos des Wasserzählers die Zählerstände vor und nach der Veranstaltung zu dokumentieren und abzurechnen.
2. Nutzung
Der Mieter ist nicht berechtigt, das Standrohr auf einen Dritten zu übertragen oder einem Dritten zu überlassen. Außerhalb des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Merzig GmbH ist der Einsatz des Standrohres ebenso unzulässig wie der Einsatz fremder Standrohre innerhalb des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Merzig GmbH. Zum Versorgungsgebiet der Stadtwerke Merzig GmbH gehören die Stadtteile der Kreisstadt Merzig, d. h. Ballern, Besseringen, Bietzen, Brotdorf, Büdingen, Fitten, Harlingen, Hilbringen, Mechern, Menningen, Merchingen, Merzig, Mondorf, Schwemlingen, Silwingen, Weiler und Wellingen. Für eine unberechtigte Entnahme von Wasser gem. § 23 AVB Wasser V sind die Stadtwerke Merzig GmbH dazu berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen.
Des Weiteren stellen die Stadtwerke Merzig GmbH desinfizierte Standrohre für Veranstaltungen zur Verfügung. Über diese Standrohre kann Wasser in Trinkwasserqualität aus dem Rohrnetz der Stadtwerke Merzig GmbH entnommen werden. Aus hygienischen Gründen werden desinfizierte Standrohre ausschließlich von Mitarbeitern der Stadtwerke Merzig GmbH am Veranstaltungsort aufgestellt und nach Veranstaltungsende abgebaut.
3. Preise
Gemäß dem Preisblatt „Preise für den Trinkwasserbezug“ erfolgt gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300,00 Euro die Aushändigung des Standrohrs mit Bedienungsschlüssel. Die Monatsmiete für ein Standrohr mit Wasserzähler beträgt 49,22 Euro. Zusätzlich wird einmalig bei Anmietung eine Servicepauschale in Höhe von 53,50 Euro (Stand 01.07.2026) fällig. Der Preis für das entnommene Trinkwasser je m³ beträgt 1,93 Euro/m³ (Stand 01.07.2026). Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird mit dem jeweils gesetzlichen Steuersatz (z. Zt. 7 %) zusätzlich erhoben.
Die Kanalbenutzungsgebühren werden im Auftrag der Kreisstadt Merzig entsprechend der Satzung der Kreisstadt Merzig über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage und die Abwälzung der Abwasserabgabe in der jeweils gültigen Fassung zusätzlich erhoben. Die Gebühr setzt sich aus einer Grundgebühr von monatlich 4,00 Euro pro Wasserzähler und der allgemeinen Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 4,07 Euro/m³ zusammen (Stand 01.01.2026).
Bei Fragen zur Kanalbenutzungsgebühr oder zum Erstattungsvorgang wenden Sie sich bitte an die Kreisstadt Merzig Frau Dreuße: Tel.: 06861 85-452 E-Mail: l.dreusse@merzig.de
4. Haftung
Der Mieter eines Standrohres haftet für jedwede Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch den Betrieb des Standrohres verursacht werden und stellt die Stadtwerke Merzig GmbH insoweit von jedweder Haftung frei. Bei der Benutzung von Standrohren und Hydranten obliegt die Verkehrssicherungspflicht dem Mieter. Etwaige Schäden an Hydrantenanlagen sind den Stadtwerken Merzig GmbH sofort zu melden.
5. Kontrolle
Das Standrohr darf nur in ordnungsgemäßem Zustand verwendet werden und ist einem Beauftragten der Stadtwerke Merzig GmbH auf Verlangen jederzeit zur Kontrolle vorzuführen. Werden Schäden bei der Kontrolle festgestellt, wird der Standrohrwasserzähler sofort, ohne Rücksicht auf den derzeitigen Einsatz am Verwendungsort, eingezogen.
Ist das Zählwerk des Standrohrwasserzählers defekt oder ist ein Schaden am Standrohr selbst entstanden, ist dieses unverzüglich bei den Stadtwerken Merzig GmbH zu tauschen oder zurückzugeben.
Die Plombe am Standrohrwasserzähler bescheinigt die amtliche Eichung bzw. Beglaubigung. Bei einer Beschädigung bzw. einem Verlust der Plombe ist das Standrohr ebenfalls sofort an die Stadtwerke Merzig GmbH zurückzugeben. Der Standrohrwasserzähler muss sodann auf Kosten des Mieters, entsprechend dem Eichgesetz, überprüft und neu beglaubigt werden.
6. Rückgabe
Aus hygienischen und eichrechtlichen Gründen ist das Standrohr in jedem Kalenderjahr zwischen dem 02.11. und dem 01.12. an die Stadtwerke Merzig GmbH zurückzugeben. Bei Bedarf bekommt der Mieter ein neues geprüftes Standrohr, welches er direkt wieder mitnehmen kann. Erfolgt die Rückgabe des Standrohres nicht ordnungsgemäß, behalten sich die Stadtwerke Merzig GmbH vor, eine Vertragsstrafe gem. § 23 AVB Wasser V zu verlangen.
Bitte beachte die Bedienhinweise!
Einen Antrag auf Teilerstattung der Kanalbenutzungsgebühr kannst du bei der Kreisstadt Merzig stellen.