Beantragung von genehmigungspflichtigen Geräten

Bevor Geräte wie E-Ladestationen oder Wärmepumpen ans Stromnetz angeschlossen werden, müssen sie beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. So ist dein Anschluss sicher, das Netz stabil und alles rechtlich abgesichert.

Auch bei Erweiterungen oder Änderungen ist eine Mitteilung an den Netzbetreiber verpflichtend.

Vorgang

Sobald du den Antrag auf Genehmigung stellst, prüft die Netzwerke Merzig GmbH, ob das Stromnetz an dieser Stelle noch genügend Kapazität hat. Erst nach positiven Prüfungsergebnis erhältst du die Genehmigung.

Für jedes Gerät gibt es ein Datenblatt bei der Netzwerke Merzig GmbH.

Hinweis zum § 14 a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher können nach § 14a EnWG bei hoher Netzauslastung vorübergehend in ihrer Leistung gesteuert werden. Dadurch wird das Stromnetz entlastet und stabilisiert.

Im Gegenzug können reduzierte Netzentgelte in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber.

Die gesetzlichen Vorgaben werden durch den Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur festgelegt und vom Netzbetreiber umgesetzt.

Weitere Informationen erhältst du bei deinem zuständigen Netzbetreiber: 

Netzwerke Merzig GmbH

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Wir unterstützen dich gerne:

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Michael Biermann

Telefon: 06861 7006-211