Preise und Informationen über die Ersatzversorgung Strom von Nicht-Haushaltskunden* und Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) in Niederspannung
gültig ab 01.01.2025
In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden ohne und mit 1/4h- Lastgangmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind. Die Stadtwerke Merzig GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und Bedingungen:
Strompreis
Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die Stadtwerke Merzig GmbH einen Preis in Höhe von 21,49 ct/kWh (netto).
Netzentgelte
Der Strompreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet für den jeweiligen Abnahmefall gültigen Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb.
Steuern, Umlagen und Abgaben
Der Strompreis erhöht sich zudem um die Umlage nach § 26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), um den Aufschlag für besondere Netznutzung gem. BNetzA-Festlegung, um die Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), um die Konzessionsabgabe sowie um die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen.
Zudem fällt eine Abrechnungspauschale von 25,00 €/Monat (netto) an.
* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher in Niederspannung, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.