Strom Grund- und Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Merzig bieten allen Haushalten, die sogenannte Grundversorgung an. Strom, der dir zuverlässig und sicher geliefert wird. 

Dein Energielieferant kann dich nicht mehr beliefern? Wir greifen ein und du bekommst eine zuverlässige Ersatzversorgung mit Strom. Wir stellen sicher, dass du sicher mit Strom versorgt wirst.

Preise und Bestimmungen

Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG

für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Netzwerke Merzig GmbH

gültig ab 01.04.2024 

 

Arbeitspreis

Grundpreis

Grundversorgungstarif  

netto*

brutto

 

netto*

brutto

ct/kWh

 

33,19

39,50

€/Monat

11,26

13,40

Zweifach-Tarif

ct/kWh

HT

34,20

40,70

€/Monat

11,26

13,40

NT

27,73

33,00

Hochtarif (1.8.2/HT): täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr; Niedertarif (1.8.1/NT): täglich von 22:00 bis 6:00 Uhr. 

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer und Stromteuer.

*Werte gerundet

gültig ab 01.01.2025

 

Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Letztverbraucher, die Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Dies regelt § 3 Ziffer 22 des EnWG.

 

Unser Ersatzversorgungsangebot stellt sicher, dass Sie zuverlässig und nahtlos mit Strom versorgt werden. Die Ersatzversorgung greift beispielsweise, wenn ein Lieferant nicht mehr liefern kann oder wenn es zu Verzögerungen bei einem Lieferantenwechsel kommt.

Wir als Ihr örtlicher Grund- und Ersatzversorger springen dann mit der Energielieferung ein. Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Eine Kündigung der Ersatzversorgung ist täglich möglich.

Die Ersatzversorgung erfolgt zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26. Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung.

 

Sie bleiben durch die tägliche Kündigungsmöglichkeit voll flexibel und können sich jederzeit für einen anderen Stromvertrag entscheiden.

Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden erfolgt zu folgenden Preisen:

 

netto*

brutto

Grundpreis

25,00 €/Monat

29,75 €/Monat

Arbeitspreis

33,19 ct/kWh

39,50 ct/kWh

In den aufgeführten Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von zurzeit 19 % für die Lieferung von Strom enthalten. Der aufgeführte Netto-Arbeitspreis enthält die gesetzliche Stromsteuer von zurzeit 2,05 ct/kWh und kalkulatorische Beschaffungskosten in Höhe von 18,19 ct/kWh.

 

*Preise sind gerundet

Preise und Informationen über die Ersatzversorgung Strom von Nicht-Haushaltskunden* und Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) in Niederspannung

 

gültig ab 01.01.2025

 

In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden ohne und mit 1/4h- Lastgangmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind. Die Stadtwerke Merzig GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und Bedingungen:

 

Strompreis

Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die Stadtwerke Merzig GmbH einen Preis in Höhe von 21,49 ct/kWh (netto).

 

Netzentgelte

Der Strompreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet für den jeweiligen Abnahmefall gültigen Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb.

 

Steuern, Umlagen und Abgaben

Der Strompreis erhöht sich zudem um die Umlage nach § 26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), um den Aufschlag für besondere Netznutzung gem. BNetzA-Festlegung, um die Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), um die Konzessionsabgabe sowie um die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen.

 

Zudem fällt eine Abrechnungspauschale von 25,00 €/Monat (netto) an.

 

* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher in Niederspannung, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

Stand: 01.01.2025

 

Die Stadtwerke Merzig GmbH ist gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) gehalten, die staatlich und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile auszuweisen.

 

Allgemeiner Preis der Grundversorgung Strom Haushalt

 

Grundpreis

Arbeitspreis

Grundversorgungstarif

 

netto

brutto

 

netto

brutto

EUR/Monat

11,26

13,40

ct/kWh

33,19

39,50

In die Netto-Endpreise fließen folgende staatlich und regulatorisch veranlasste Preisbestandteile ein:
 

€/Jahr

ct/kWh

Stromsteuer 

   2,05

Konzessionsabgabe 

   1,59

Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 

   0,277

Aufschlag für besondere Netznutzung (ehem. für § 19 StromNEV-Umlage) 

   1,558

Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore) 

   0,816

Netzentgelte (Grund- und Arbeitspreis)

  98,55

   7,37

Messstellenbetrieb Eintarifzähler

   11,50

 

Saldo

110,05

13,661

 

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierenden Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers www.netzwerke-merzig.de veröffentlicht.

Die StromGVV regelt die Allgemeinen Bedingungen für alle Grundversorgungsverträge im Sinne des § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). 

 

Weiter gelten die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Merzig GmbH zu den "Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".

 

Die Stadtwerke Merzig GmbH ist im Netzgebiet der Netzwerke Merzig GmbH Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG. In dieser Eigenschaft sind wir verpflichtet, Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letzverbraucher, die Energie überwiegend Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. 

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